Prisma Lernzentrum e.V. - Homburg

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis des Prisma e. V., Talstr. 36, 66424 Homburg, und den Teilnehmern der Integrationskurse nach der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV)

§ 2 Durchführung 

  1. Die Integrationskurse werden nach §1 IntV vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit Ausländerbehörden, Jobcentern und dem Bundesverwaltungsamt bei Prisma e. V. durchgeführt.
  2. Die Integrationskurse werden entsprechend den vom BAMF festgelegten Lerninhalte und Lernziele durchgeführt. 
  3. Prisma e. V. behält sich vor, in Abstimmung mit dem BAMF Änderungen im Kursablauf vorzunehmen.
  4. Der Integrationskurs findet in Deutsch statt und ist in einen Sprach- und Orientierungskurs unterteilt. Am Ende des Sprachkurses und Orientierungskurses werden die Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und der Test „Leben in Deutschland“ durchgeführt. Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer vom BAMF das „Zertifikat Integrationskurs“.

§ 3 Anmeldung

  1. Jede Person, welche die Zugangsvoraussetzungen nach §4, Abs. 1, IntV erfüllt, kann sich zu einem Integrationskurs bei Prisma e. V. anmelden. Personen ohne Teilnahmeberechtigung können nachrangig zu den gem. §4, Abs. 1, IntV berechtigten Personen aufgenommen werden. 
  2. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular bei Prisma e. V.
  3. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Kursteilnahme besteht, wenn Prisma e. V. die Durchführung des jeweiligen Kurses bestätigt.

§ 4 Gebühren

  1. Personen mit finanzieller Bedürftigkeit können vom BAMF vom Kostenbeitrag befreit werden. Ansonsten gelten die aktuellen Kostenbeitragshöhen des BAMF. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung zu Beginn jedes Moduls fällig und ist innerhalb von zwei Wochen zu zahlen.
  2. Personen, die einen Kurs innerhalb des Moduls abbrechen oder an Unterrichtsterminen nicht teilnehmen, sind nach § 9, Abs. 4, IntV zur Leistung des Kostenbeitrags für das gesamte Kursmodul verpflichtet.
  3. Die Gebühr für die Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ beträgt für externe, nicht vom BAMF geförderte Teilnehmer 150,00 €.
  4. Für das Nichtantreten der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ohne Arztattest wird eine Meldegebühr in Höhe von 14,00 € erhoben.

§ 5 Lehrmaterialien

Kosten für Kursbücher und Zusatzwerke werden von dem Teilnehmer selbst übernommen. Diese können über Prisma e. V. bestellt werden.

§ 6 Beginn und Dauer

  1. Informationen über Beginn, Dauer und Unterrichtszeiten des Kurses werden dem Teilnehmer bei der Anmeldung mitgeteilt.
  2. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Min.
  3. Es gelten die gesetzl. Feiertage und alle Schulferien im Saarland. Außerhalb der Ferienzeiten wird nur in Ausnahmefällen und nur in Abstimmung mit dem Jobcenter Urlaub gewährt.

§ 7 Pflichten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten sowie den Anweisungen des Lehr- und Verwaltungspersonals des Prisma e. V. Folge zu leisten.
  2. Regelmäßige Teilnahme am Integrationskurs. Der Teilnehmer hat grundsätzlich Fehlzeiten zu vermeiden.
  3. Abwesenheitszeiten sind vom Teilnehmer telefonisch oder schriftlich unverzüglich Prisma e.V. mitzuteilen. Bei Krankheit ist eine schriftliche Selbstentschuldigung von einem Tag innerhalb eines Moduls möglich. Ansonsten sind Arztatteste erforderlich. Weitere Bedingungen sind im Fehlzeitenkatalog des BAMF enthalten und in der Regelung zur Teilnahme am Integrationskurs
  4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Prüfungsordnung bei den Abschlusstests einzuhalten.

§ 8 Meldepflicht Prisma e. V.

  1. Kursabbrüche werden dem BAMF und dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt. 
  2. Unregelmäßige Teilnahme und unentschuldigte Fehltage werden dem Jobcenter und der Ausländerbehörde mitgeteilt.

§ 9 Abbruch und Abmeldung durch den Teilnehmer

  1. Ein Abbruch des jeweiligen Integrationskurses kann unter Angabe eines vom BAMF wichtigen Grundes erfolgen. Bei Teilnehmern, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, ist ein Abbruch nur mit Genehmigung des Jobcenters möglich. 
  2. Eine Abmeldung vom Integrationskurs ist ebenfalls nur unter Angabe eines vom BAMF wichtigen Grundes möglich. Bei Teilnehmern, die Leistungen vom Jobcenter erhalten, ist eine Genehmigung vom Jobcenter erforderlich. Für die Abmeldung ist das Abmeldeformular zu verwenden.
  3. Ein Wechsel des Kursträgers ist nur zum Ende eines laufenden Moduls möglich.

§ 10 Abbruch und Abmeldung durch Prisma e.V.

  1. Prisma e. V. behält sich vor, einen Kurs vor Kursstart sowie einen laufenden Kurs zeitlich und/oder räumlich in Abstimmung mit dem BAMF zu verlegen oder abzubrechen.
  2. Ein Teilnehmer kann vom Integrationskursbesuch durch Prisma e. V. abgemeldet werden, wenn wichtige Gründe vorliegen. Solche Gründe sind u. a. unrichtige Angabe zur Person, häufige unentschuldigte Abwesenheit, Nichtzahlung des Kostenbeitrags, Nichteinhaltung der Hausordnung sowie Bedrohung anderer Kursteilnehmer und Personal. 
  3. Bevor eine Abmeldung aufgrund Fehlverhalten erfolgt, wird eine schriftliche Abmahnung ausgestellt. Eine Abmahnung ist allerdings entbehrlich, wenn der Teilnehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass sein Fehlverhalten von Prisma e. V. nicht geduldet werden würde.

§ 11 Haftungsausschluss

  1. Prisma e. V. haftet nicht bei Verlust persönlicher Gegenstände (z. B. Jacken, Handys, Schlüssel) der Mitarbeiter und Kursteilnehmer.
  2. Prisma e. V. haftet nicht bei Beschädigungen an persönlichem Besitz der Mitarbeiter oder Kursteilnehmer.